KBM Robert Unterreiner

Robert Unterreiner wird Kreisbrandmeister.

Unser Kommandant Robert Unterreiner wurde mit Wirkung zum 01.Juli 2010 zum Kreisbrandmeister ernannt. Er folgt in dem Ehrenamt Johannes Eberle aus Schwangau der die Altersgrenze für Feuerwehrleute erreicht hat. Robert ist im April 1978 in die Feuerwehr eingetreten, seit 1990 als Gruppenführer tätig und im Jahr 1994 übernahm Robert Unterreiner die Aufgabe des ersten Kommandanten.

Zu der neuen Aufgabe haben wir ein kleines Interview mit dem Kreisbrandinspektor Peter Einsiedler geführt.

Was ist die Aufgabe des KBM ?

Der KBM unterstützt den Kreisbrandrat und den Kreisbrandinspektor in ihren Aufgaben. Es gibt den Fach-KBM, der für ein Fachgebiet, wie Maschinist, Atemschutz oder Funk, für den gesamten Landkreis zuständig ist und den Bereichs-KBM der, ihm zugewiesene Feuerwehren, betreut. Robert wird als Bereichs-KBM die Feuerwehren Schwangau, Buching, Trauchgau, Lechbruck, Rieden und Roßhaupten betreuen.

Bei uns gibt es beide KBM`s.

Der Bereichs- KBM hat folgende Aufgaben:

-        Bei Einsätzen den Einsatzleiter „Feuerwehr“ unterstützen.
-        Wenn erforderlich die Einsatzleitung übernehmen, bzw. Abschnitte leiten.
-        Durchführung und Mitwirkung von Ausbildungen
-        Abnahme von Prüfungen
-        Beteiligung bei Besichtigungen (Abnahme der Feuerwehr durch die Kreisbrandinspektion)
-        Repräsentant der Kreisbrandinspektion bei Veranstaltungen
-        Besuch von Fachveranstaltungen, Versammlungen etc.
-        Ansprechpartner bei seinen Feuerwehren usw.

Wer ernennt den KBM ?

Der KBM wird durch den Kreisbrandrat bestellt und wird vom Landratsamt bestätigt.

Für wie lange ist man KBM ?
Für den KBM gibt es keine festgelegte Amtszeit und endet mit dem 63. Lebensjahr.

Ist ein KBM Vorgesetzter mit Entscheidungsbefugnis, oder nur eine Art Fachberater ?
Der KBM kann nach Art 18, Abs 4, Bayerisches Feuerwehrgesetz die Einsatzleitung, nach Führungsdienstgrad, übernehmen. Weitere Befugnisse hat der KBM nicht.

Wer kommt als KBM in Frage ?
nach Art 19, Bayerisches Feuerwehrgesetz:

-        nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens 4 Jahre Dienst in der Feuerwehr
-        die vorgeschriebenen Lehrgänge besucht haben.

Welche Ausbildungen braucht ein KBM zusätzlich ?
Gesetzlich vorgeschrieben ist der Lehrgang „Führer von Führungsgruppen und Verbänden.

Um Ausbildungen durchzuführen ist der Lehrgang „Truppmann / Truppführer“ notwendig. Sinnvollerweise ist der Lehrgang „Schiedsrichter“, um Leistungsprüfungen abnehmen zu können.

 

Wir bedanken und beim Peter Einsiedler für die ausführlichen Antworten 
und wünschen Robert Unterreiner Alles Gute für die neue Aufgabe.