!!! Neuartiges Coronavirus !!!

12. März 2020

Anordnung für den Dienstbetrieb der Feuerwehren im Landkreis Ostallgäu

Von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurde das Coronavirus SARS-CoV-2 nun als Pandemie eingestuft. 

Auf allen Ebenen (Bund, Land und Kommunen) werden Vorkehrungen getroffen um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Ebenso wichtig ist es aber, dass das öffentliche Leben nicht zum Erliegen kommt.

Alle Hilfsorganisationen, die Polizei und das THW, aber auch die Feuerwehren sind hier Teil der kritischen Infrastruktur. Daher muss darauf geachtet werden, die Einsatzbereitschaft möglichst lange aufrecht zu erhalten.

In Abstimmung mit dem Landratsamt Ostallgäu und Stadtbrandrat Helmut Winkler aus Kaufbeuren wird daher ab sofort angeordnet, dass bei den Freiwilligen Feuerwehren der Übungs- und Ausbildungsbetrieb bis auf weiteres einzustellen ist. Hierzu zählen ebenfalls die überörtlich angebotenen Info-Abende, Seminare, Lehrgänge, Leistungsprüfungen und Funkübungen.

Dies gilt natürlich auch für die Kinder- und Jugendfeuerwehren.

Ebenfalls wird dringend empfohlen, die noch anstehenden, Vereins- und Dienstversammlungen bis mindestens nach den Osterferien zu verschieben.

Für Einsätze gelten folgende Hinweise:

  • Natürlich rückt die Feuerwehr weiterhin zu Einsätzen aus
  • Nur gesunde Feuerwehrdienstleistende nehmen an Einsätzen teil
  • Personen, die aus einem der vom Robert-Koch-Institut (RKI) festgelegten Risikogebiet zurückkehren, nehmen für mindestens 14 Tage nach Rückkehr nicht bzw. erst nach vollständiger Genesung wieder an Einsätzen teil. => Meldepflicht an Kommandant
  • Tägliche Beurteilung und Ermittlung der Einsatzbereitschaft bezüglich eigener Erkrankungsfälle
  • Bei Bedarf aufgrund personeller Engpässe Abmeldung von Geräten und/oder Einsatzmitteln über KBR dringend erforderlich
  • Einsatzstellenhygiene beachten
  • Alle weiteren in den Medien bereits veröffentlichten Verhaltensregeln beachten

Die Lage wird weiterhin beobachtet und bewertet – falls notwendig folgen weitere Informationen.

Diese Anordnung gilt bis auf Widerruf.

Markus Barnsteiner                                                                                                                         

Kreisbrandrat                                                                                                                                                

Ralf Kinkel

Regierungsdirektor